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Die „Aktivrente” in Deutschland — ein Modell mit Signalwirkung
In Deutschland ist seit 1. Jänner 2026 die sogenannte „Aktivrente” in Kraft. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter, bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei zum Arbeitgeber hinzuzuverdienen — vorausgesetzt, sie haben die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiterhin an, der Arbeitgeber entrichtet zudem Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung in der Rentenversicherung ist ebenfalls möglich und erhöht die spätere Rentenhöhe. Konkret: Bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro ergibt sich nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein Nettobetrag von rund 1.783 Euro. Die Steuerbefreiung greift automatisch — ohne Antragstellung, ohne Steuererklärung. Auch ein sogenannter Progressionsvorbehalt ist ausdrücklich ausgeschlossen, das bedeutet: Das steuerfreie Einkommen erhöht nicht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Hintergrund der Regelung ist der anhaltende Fachkräftemangel. Die deutschen Behörden rechnen mit rund 168.000 Personen, die diese Möglichkeit nutzen könnten. Das Signal ist klar: Erfahrene Arbeitskräfte sollen länger im Berufsleben bleiben, wenn sie das möchten — nicht weil sie müssen, sondern weil es sich finanziell lohnt. Österreich verfolgt einen etwas anderen, aber inhaltlich verwandten Ansatz. Wer die Alterspension zum Regelpensionsalter angetreten hat — also Frauen ab 60 Jahren (mit schrittweiser Angleichung an 65) und Männer ab 65 Jahren — darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Pensionshöhe davon berührt wird. Wie die Pensionsversicherungsanstalt erläutert, fallen auf den Zuverdienst zwar Sozialversicherungsbeiträge an, diese zusätzlichen Einzahlungen erhöhen jedoch die Pension durch einen besonderen Höherversicherungsbetrag. Wer hingegen vorzeitig in Pension gegangen ist — etwa über Korridorpension, Langzeitversicherungspension oder Schwerarbeitspension — unterliegt strengeren Regeln. Hier gilt im Jahr 2026 eine Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 551,10 Euro; wird sie überschritten, entfällt die vorzeitige Pension für diesen Monat gänzlich. Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: In Österreich besteht zwar keine vergleichbare Steuerbefreiung für Erwerbseinkommen neben der Pension, jedoch ist ein Zuverdienst neben der regulären Alterspension von der Sozialversicherungsseite her weitgehend uneingeschränkt möglich. Steuerlich müssen Pensionisten, die dazuverdienen, in der Regel eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen und Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen entrichten. Ab 2027 soll sich das ändern: Laut einer Grundsatzeinigung der österreichischen Bundesregierung ist ein jährlicher Steuerfreibetrag von 15.000 Euro — also rund 1.250 Euro pro Monat — für Personen geplant, die über das Regelpensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben. Die gesetzliche Umsetzung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen, mit Inkrafttreten mit Jänner 2027. Wie im Beitrag über ein gutes Leben in der Pension ausgeführt wird, ist auch die Möglichkeit des Weiterdarbeitens seit geraumer Zeit ein relevanter Baustein der Pensionsplanung, der häufig unterschätzt wird. Die geltenden Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Neben einer regulären Alterspension (Antritt zum Regelpensionsalter) ist jede Form der Erwerbstätigkeit zulässig, der Zuverdienst ist unbegrenzt. Neben einer vorzeitigen Alterspension darf im Jahr 2026 monatlich bis zu 551,10 Euro hinzuverdient werden. Weitere Details finden sich auf oesterreich.gv.at zum Zuverdienst während der Pension. Minijobs — in Deutschland bis zu 603 Euro monatlich (Stand 2026) — gibt es in Österreich in dieser Form nicht direkt; die österreichische Entsprechung ist die geringfügige Beschäftigung, die 2026 bis zu 551,10 Euro monatlich umfasst. Diese bleibt auch neben einer vorzeitigen Pension erlaubt, sofern keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgelöst wird. Ehrenamtliche Tätigkeiten können auch in Österreich steuerbegünstigt sein: Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale ermöglichen es, bestimmte Tätigkeiten steuerfrei oder zumindest steuerlich begünstigt auszuüben. Die Diskussion über Steuerbefreiungen und Zuverdienstgrenzen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Thema zwei sehr unterschiedliche Realitäten beschreibt. Auf der einen Seite stehen Menschen, die im Ruhestand freiwillig und aus persönlicher Erfüllung weiterarbeiten möchten — oft in Berufen, in denen ihr Wissen besonders wertvoll ist. Auf der anderen Seite gibt es Personen, die aus finanzieller Notwendigkeit heraus nicht vollständig auf Erwerbsarbeit verzichten können. Gerade in Österreich ist die durchschnittliche Alterspension von Frauen mit rund 1.285 Euro brutto monatlich (Stand 2023) strukturell niedrig — ein Problem, das durch steuerliche Anreize allein nicht gelöst werden kann. Für diese Gruppe ist der Zuverdienst kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Gleichzeitig ist die Zahl der arbeitenden Pensionisten in Österreich noch überschaubar: Schätzungen zufolge sind es derzeit rund 20.000 Personen. Das Potenzial, das die Politik erschließen möchte, ist also keineswegs ausgeschöpft. Wie der Beitrag über Geldanlage und Steuern in Österreich zeigt, lässt sich die finanzielle Lage im Ruhestand mit der richtigen Kombination aus staatlicher Pension, betrieblicher und privater Vorsorge sowie gezielter Steueroptimierung wesentlich verbessern — wobei das Thema Erwerbseinkommen neben der Pension ein zunehmend relevanter Baustein wird. Ein technischer, aber entscheidender Aspekt: In Deutschland greift die Aktivrente ausschließlich für regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber sind explizit ausgeschlossen. Das ist kein Versehen, sondern Ausdruck eines Interessenkonflikts: Wer viele Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, soll von der Regelung profitieren — nicht jene, die außerhalb dieses Systems stehen. In Österreich ist die Systematik ähnlich aufgebaut. Das österreichische Pensionssystem basiert auf dem Pensionskonto, auf dem sämtliche Versicherungszeiten und Beitragsleistungen erfasst werden. Wer als Beamter oder in einem anderen Sondersystem tätig war, unterliegt anderen Regelungen. Jenseits der klassischen Erwerbstätigkeit bietet auch das Ehrenamt eine Möglichkeit, im Ruhestand aktiv und finanziell nicht ganz ohne Gegenwert zu bleiben. In Deutschland wurden 2026 die Ehrenamtspauschale auf 940 Euro pro Jahr und die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben. Zusammen mit der Aktivrente ergibt das zusätzliche steuerfreie Einnahmen von durchschnittlich rund 353 Euro monatlich — ein nicht zu vernachlässigender Betrag, der ehrenamtliches Engagement finanziell sinnvoller macht. Die Möglichkeit, neben der Pension erwerbstätig zu bleiben, verändert die Kalkulation für den Ruhestand. Wer beispielsweise die ersten Jahre nach dem Pensionsantritt noch teilweise arbeitet, kann das Kapital aus privater Vorsorge oder Ersparnissen länger wachsen lassen — oder einfach länger von bestehenden Reserven zehren, bevor auf sie zurückgegriffen werden muss. Das ist der Zinseszinseffekt des Wartens: Jedes Jahr, das das Kapital unberührt bleibt, trägt zur langfristigen Vermögensstabilität bei. Der strukturelle Wandel am Arbeitsmarkt — Stichwort Fachkräftemangel und demografischer Druck — wird die politischen Maßnahmen in diese Richtung weiter verstärken. Die Aktivrente in Deutschland und der geplante österreichische Steuerfreibetrag ab 2027 sind erste sichtbare Schritte. Weitere dürften folgen. Wer die eigene Pensionsplanung bereits heute auf diese Perspektive ausrichtet, ist gut beraten. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt.Arbeiten im Ruhestand: Wenn die Pension nicht das Ende der Erwerbsbiografie ist
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