SHARE Wird Wohneigentum gänzlich oder zum Teil über einen Kredit finanziert, so wirft dies Fragen im Falle einer Erbschaft auf. Wenn der Eigentümer plötzlich verstirbt und die Schuld noch nicht beglichen ist, kann es sein, dass die Erben dann weiterzahlen müssen. Wenn der Kredit für das Wohnungseigentum zum Todeszeitpunkt noch nicht gänzlich rückgezahlt wurde, haben die Erben die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Daraus resultiert jedoch, dass die Erben keine Verbindlichkeiten und Kredite übernehmen, jedoch erhält er auch nicht die jeweilige Immobilie. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt.Bedingtes Erbe bei Besitz
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Erbschaft bedingt anzunehmen. Erben haften dann maximal bis zum Wert der Immobilie – gesetzt dem Fall, dass neben der Immobilie kein weiterer Nachlass vorhanden ist. Ist es für die Erben ungewiss, ob und wie viele Kredite und Schulden ein Verstorbener hiterlassen hat, so ist es zumeist die beste Lösung, das Erbe nur bedingt anzunehmen. Ansonsten wäre es für die Erben auch möglich mit dem eigenen Vermögen für Schulden zu haften, die über den Wert der hinterlassenen Immobilie und des sonstigen Nachlasses hinausgehen.Browse Articles
