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Für Männer des Jahrgangs 1963 gilt — wie für alle Männer in Österreich — das vollendete 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter. Das bedeutet: Wer im Jahr 1963 geboren wurde, erreicht dieses Alter im Jahr 2028. Ab diesem Zeitpunkt besteht der volle Pensionsanspruch ohne Abzüge — sofern die Mindestversicherungszeit von 180 Monaten (15 Jahren) erfüllt ist, von denen mindestens 84 Monate durch Erwerbstätigkeit entstanden sein müssen. Für Frauen des Jahrgangs 1963 sieht die Lage anders aus: Bis einschließlich 31. Dezember 1963 geborene Frauen können noch mit dem vollendeten 60. Lebensjahr in die reguläre Alterspension gehen — also bereits 2023 oder früher. Sie sind damit von der seit 2024 laufenden schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsalters nicht mehr betroffen. Erstmals von dieser Anhebung erfasst sind Frauen mit Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964. Die häufigste Form der Frühpension für Männer des Jahrgangs 1963 ist die sogenannte Korridorpension. Sie ermöglicht einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter — allerdings gebunden an klare Voraussetzungen. Für bis zum 31. Dezember 1963 geborene Personen gelten dabei noch die alten, günstigeren Bedingungen: Der Pensionsantritt ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, wenn mindestens 480 Versicherungsmonate (das entspricht 40 Jahren) vorliegen. Wer im Jahr 1963 geboren wurde, hat dieses Alter 2025 erreicht. Wer die 480 Versicherungsmonate nachweisen kann, könnte seit 2025 oder 2026 — abhängig vom genauen Geburtsmonat — die Korridorpension in Anspruch nehmen. Diese günstige Regelung ist dabei ein historischer Glücksfall: Für alle ab dem 1. Jänner 1964 geborenen Personen wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 die Voraussetzungen ab 2026 schrittweise verschärft — das Eintrittsalter steigt von 62 auf 63 Jahre, die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Monate (42 Jahre). Was kostet die frühere Pension? Wer die Korridorpension in Anspruch nimmt, zahlt dafür einen dauerhaften Abzug: Für jeden Monat des frühzeitigen Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter werden 0,425 Prozent der Pension abgezogen — das ergibt 5,1 Prozent pro Jahr. Wer also mit 62 statt mit 65 in Pension geht, reduziert seine monatliche Pension dauerhaft um rund 15,3 Prozent. Eine Pension von 2.000 Euro brutto würde sich damit auf rund 1.694 Euro verringern — ein Unterschied, der sich über die gesamte Pensionsdauer aufsummiert. Eine Alternative zur Korridorpension ist die sogenannte Langzeitversicherungspension, im Volksmund auch als Hacklerregelung bekannt. Für Männer des Jahrgangs 1963 setzt sie das vollendete 62. Lebensjahr voraus — und mindestens 540 Beitragsmonate, also 45 Jahre, die ausschließlich aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten (maximal 60 Monate) sowie Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes stammen können. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier explizit nicht. Der entscheidende Unterschied zur Korridorpension: Die Abzüge bei der Langzeitversicherungspension sind geringer und betragen 4,2 Prozent pro Jahr des früheren Antritts statt 5,1 Prozent. Wer die Voraussetzungen erfüllt, fährt mit dieser Variante finanziell in der Regel besser. Die Pensionsversicherungsanstalt empfiehlt, den Antrag rund drei Monate vor dem geplanten Pensionsstichtag zu stellen. Österreich ist im europäischen Vergleich für sein vergleichsweise frühes faktisches Pensionsantrittsalter bekannt. Laut Statistik Austria lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter 2024 bei Männern bei 62,4 Jahren, bei Frauen bei 60,4 Jahren — wobei die Werte gegenüber 2023 leicht angestiegen sind. Im EU-Vergleich rangiert Österreich beim frühen Pensionsantritt hinter Luxemburg und Slowenien an dritter Stelle. Die Kosten für das Pensionssystem sind entsprechend hoch: 2025 waren im Bundesbudget rund 19,4 Milliarden Euro allein für Zuschüsse zu ASVG-Pensionen vorgesehen — ein Wert, der in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Dieser strukturelle Druck macht deutlich, warum die Frage nach dem richtigen Pensionszeitpunkt nicht nur eine persönliche, sondern auch eine gesellschaftliche Dimension hat. Ein früherer Pensionsantritt hat nicht nur den direkten Abzug zur Folge. Wer früher in Pension geht, zahlt auch weniger Beiträge ein und sammelt weniger Versicherungszeiten. Die Pension fällt daher doppelt niedriger aus, als es die reguläre Renteninformation vermuten lässt: einmal durch die geringeren eingezahlten Beträge, einmal durch den dauerhaften Abzugsprozentsatz. Dazu kommt die strukturelle Pensionslücke, die in Österreich für viele Beschäftigte besteht. Die staatliche Pension deckt in der Regel 50 bis 70 Prozent des letzten Bruttogehalts ab. Für einen Lebensstandard, der dem aktiven Berufsleben nahekommt, sind jedoch typischerweise 70 bis 80 Prozent des früheren Einkommens notwendig. Die Differenz muss aus anderen Quellen kommen — betrieblicher Altersvorsorge, privater Vorsorge oder angespartem Vermögen. Wie eine Analyse zur Pensionslücke und den Möglichkeiten, höhere Einkünfte im Ruhestand zu erzielen, zeigt, erhalten Frauen in Österreich im Schnitt eine Bruttopension von rund 1.313 Euro monatlich, Männer von 2.229 Euro — woraus eine durchschnittliche Geschlechterdifferenz von etwa 900 Euro entsteht. Die umgekehrte Seite des Abzugssystems funktioniert als Bonus: Wer nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterarbeitet, erhält einen dauerhaften Zuschlag auf die Pension. Pro Monat des späteren Antritts werden 0,5 Prozent addiert. Zwei Jahre länger zu arbeiten — also bis 67 statt bis 65 — erhöht die monatliche Pension damit um 12 Prozent. Auf eine Ausgangspension von 2.000 Euro bedeutet das ein dauerhaftes Plus von 240 Euro monatlich. Das österreichische Pensionssystem basiert auf dem Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Pensionen der Ruhestandsgeneration. Dieses Modell funktioniert solange gut, wie das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Pensionistinnen und Pensionisten stabil bleibt. Laut Statistik Austria stehen im Jahr 2024 auf 1.000 Pflichtversicherte in der PVA rund 584 Pensionistinnen und Pensionisten — eine Zahl, die demografisch bedingt weiter steigen wird. Vor diesem Hintergrund gewinnt die private und betriebliche Zusatzvorsorge an Bedeutung — auch wenn Österreich im europäischen Vergleich hier noch stark unterentwickelt ist. Auf die jährlichen Pensionsausgaben von über 60 Milliarden Euro entfallen weniger als 15 Prozent auf Betriebspensionen und private Vorsorgen zusammen. Das staatliche System trägt in Österreich also einen außergewöhnlich hohen Anteil. Wer 1963 geboren wurde und den Pensionsantritt plant, sollte einige praktische Schritte nicht aufschieben. Das Pensionskonto — einsehbar über FinanzOnline mit ID Austria — zeigt den aktuellen Stand der Versicherungszeiten und die voraussichtliche Pensionshöhe. Der Antrag auf Pension sollte laut Pensionsversicherungsanstalt zwei bis drei Monate vor dem geplanten Stichtag gestellt werden, damit offene Fragen noch vor dem Antritt geklärt werden können und keine Verzögerungen bei der Auszahlung entstehen. Wichtig: Am Pensionsstichtag darf keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit vorliegen. Wer neben der Korridorpension oder Langzeitversicherungspension noch Erwerbseinkommen bezieht, darf die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich (Stand 2026) nicht überschreiten — sonst fällt die Pension weg. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt.Jahrgang 1963 in Österreich: Wann ist Schluss mit Arbeiten
Die Korridorpension: Frühzeitig in Pension mit 40 Beitragsjahren
Die Langzeitversicherungspension: 45 Beitragsjahre als Schlüssel
Frühzeitiger Pensionsantritt: Was die Zahlen zeigen
Die Pensionslücke: Was viele unterschätzen
Wer länger arbeitet, wird belohnt
Das österreichische Pensionssystem im größeren Zusammenhang
Praktische Schritte zur Pensionsplanung
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