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Die österreichische Erbschaftssteuer starb nicht durch politischen Willen, sondern durch ein Urteil. Der Verfassungsgerichtshof erklärte 2007 die damalige Bewertungspraxis für Immobilien für verfassungswidrig, weil Grundvermögen im Vergleich zu Bargeld oder Wertpapieren systematisch unterbewertet und damit ungleich behandelt wurde. Der Gesetzgeber hätte bis Sommer 2008 nachbessern können – tat es aber nicht. Rückblickend ein überschaubarer Verlust: Die Steuer brachte der Republik zuletzt rund 140 Millionen Euro jährlich, bei einem Bundesbudget von heute etwa 80 Milliarden Euro. Man sprach damals schon von einer “Bagatellsteuer”. Die Details zur damaligen Rechtslage und ihrem Ende dokumentiert der Wikipedia-Eintrag zur Erbschaftssteuer in Österreich recht detailliert. Damit Geschwister überhaupt zu Erben werden, muss die sogenannte gesetzliche Erbfolge greifen – und die funktioniert in Österreich nach einem Schichtenmodell, den “Parentelen”. Kinder und Enkel bilden die erste Parentel und haben Vorrang. Erst wenn dort niemand mehr lebt, rückt die zweite Parentel nach: die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Bruder und Schwester. Leben noch beide Eltern, erben sie zu gleichen Teilen; ist ein Elternteil bereits verstorben, treten an dessen Stelle die Geschwister. Diese Mechanik ist im Detail auf der entsprechenden Themenseite von oesterreich.gv.at nachzulesen. Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Geschwister haben untereinander keinen Pflichtteilsanspruch. Ein Testament kann sie also vollständig übergehen, ohne dass ihnen ein gesetzlich garantierter Mindestanteil zusteht – anders als bei Kindern oder Ehepartnern. Wer seinen Bruder oder seine Schwester bedenken möchte, sollte das deshalb ausdrücklich schriftlich festhalten, statt sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. So klar die Steuerfreiheit für Bargeld, Wertpapiere oder den Schmuck der Großmutter ist, so trügerisch wird sie bei Grund und Boden. Wechselt eine Immobilie den Besitzer – ob durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft –, verlangt der Staat die Grunderwerbsteuer. Bei unentgeltlichen Übertragungen gilt seit der Steuerreform 2015/2016 ein gestaffelter Tarif: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro des Grundstückswerts, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro, darüber 3,5 Prozent. Wie genau sich diese Bemessungsgrundlage errechnet und warum manche Fachleute hier informell von einer “kleinen Erbschaftssteuer durch die Hintertür” sprechen, erklärt der Wikipedia-Artikel zur Grunderwerbsteuer ausführlich. Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar: Erbt eine Frau von ihrem Bruder eine Eigentumswohnung mit einem Grundstückswert von 300.000 Euro, fallen darauf rund 2.250 Euro Grunderwerbsteuer an (250.000 × 0,5 % + 50.000 × 2 %) – unabhängig davon, ob überhaupt ein Testament existierte. Für dasselbe Vermögen in Form eines Sparbuchs oder eines Aktiendepots wäre hingegen keinerlei Steuer fällig gewesen. Genau diese Ungleichbehandlung zwischen Vermögensarten ist es, die auch heute noch politisch diskutiert wird. Wer zu Lebzeiten etwas an Geschwister weitergeben will, um Streit nach dem Todesfall zu vermeiden, sollte eine zweite Falle kennen: die Meldepflicht. Schenkungen zwischen Angehörigen – dazu zählen ausdrücklich auch Geschwister, Nichten, Neffen und Schwäger – müssen dem Finanzamt gemeldet werden, sobald sie innerhalb eines Jahres 50.000 Euro überschreiten; bei Schenkungen unter Nicht-Angehörigen liegt die Grenze bereits bei 15.000 Euro binnen fünf Jahren. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten zu erstatten, wer das vorsätzlich unterlässt, riskiert eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Schenkungswerts. Keine Steuer bedeutet also nicht: keine Formalität. Der Hintergrund, warum dieses Thema in den kommenden Jahren an Brisanz gewinnen dürfte, liegt in der Demografie. Die Babyboomer-Generation erreicht ein Alter, in dem Vermögen zunehmend die Generationen wechselt. Berechnungen der Arbeiterkammer Wien und des Joint Research Centre der EU-Kommission zufolge dürfte das jährlich vererbte Vermögen in Österreich von rund 21,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf etwa 40,8 Milliarden Euro im Jahr 2050 steigen. Wie groß diese Umverteilung insgesamt ausfällt und was sie für einzelne Haushalte bedeutet, beleuchtet der Beitrag “Geld anlegen, weitergeben, erben”, der von einer Gesamtsumme von über 800 Milliarden Euro ausgeht, die in den nächsten 25 Jahren in Österreich den Besitzer wechseln. Diese Größenordnung erklärt auch, warum die Debatte um eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer nicht verstummt. 2023 stellte die SPÖ ein Modell vor, das einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro über 30 Jahre vorsieht – bei gleichzeitigem Wegfall der Grunderwerbsteuer. Umfragen zeigen jedoch regelmäßig eine mehrheitliche Ablehnung in der Bevölkerung, und eine konkrete Gesetzesvorlage liegt bislang nicht vor. Für Geschwister, die heute erben oder schenken, gilt also weiterhin die Rechtslage von 2008 – wenn auch mit ungewisser Haltbarkeit. Gerade weil das Finanzamt bei beweglichem Vermögen außen vor bleibt, verschiebt sich der eigentliche Konfliktpunkt unter Geschwistern: von der Steueroptimierung hin zur praktischen Aufteilung. Besonders Immobilien werden zur Belastungsprobe, wenn mehrere Erben eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden und gemeinsam über leerstehende Häuser, Gärten oder vermietete Wohnungen entscheiden müssen – oft, ohne selbst in der Nähe zu wohnen. Wer hier frühzeitig regelt, wer die Immobilie übernimmt, wer ausbezahlt wird oder ob verkauft wird, erspart der Familie im Ernstfall viel mehr als ein paar Prozentpunkte Steuer. Dass Vermögensfragen in Österreich generell eher stiefmütterlich behandelt werden, zeigt sich auch abseits des Erbrechts: Ein beachtlicher Teil des Finanzvermögens heimischer Haushalte liegt nach wie vor unverzinst auf Giro- und Sparkonten, statt sinnvoll investiert oder strukturiert weitergegeben zu werden. Wie sich diese Zurückhaltung auf lange Sicht auswirkt – und welche Rolle Steuern dabei tatsächlich spielen –, arbeitet der Artikel “Geldanlage und Steuern in Österreich” detailliert heraus. Österreich hat mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer 2008 einen Sonderweg eingeschlagen, den viele Nachbarländer nicht kennen. Für Geschwister bedeutet das: kein Prozentsatz, der vom geerbten Sparbuch oder Depot abgezogen wird. Was bleibt, sind drei Dinge, die genauso wichtig sind wie eine Steuererklärung: die Grunderwerbsteuer bei Immobilien, die Meldepflicht bei größeren Schenkungen – und die Tatsache, dass Geschwister ohne Testament rechtlich zwar erben können, aber keinerlei Pflichtteil einfordern dürfen. Wer diese drei Punkte kennt, ist in Österreich beim Thema Erben tatsächlich besser aufgestellt als mit jeder Steuertabelle. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt. Bernhard Führer ist Anlageberater, Financial Planner und Anlageexperte. Außerdem ist er Gründer und Leiter der unabhängigen Vermögensplanungsgesellschaft Strategy & plan sowie VP VermögensPlanning, Autor, Dozent und Betriebswirt.Steuerfrei erben, trotzdem stolpern: Was Geschwister in Österreich beim Nachlass wirklich beachten müssen
Wer in Österreich von Bruder oder Schwester erbt, googelt früher oder später denselben Satz: “Wie viel Erbschaftssteuer muss ich zahlen?” Die ehrliche Antwort überrascht die meisten: keine. Seit dem 1. August 2008 gibt es in Österreich weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer mehr, wie die Übersicht des offiziellen Amtshelfers festhält. Und doch hält sich der Begriff hartnäckig in Gesprächen, Ratgebern und selbst in seriösen Medien – vermutlich auch, weil ein Großteil der online kursierenden Inhalte aus Deutschland stammt, wo Geschwister je nach Erbhöhe zwischen 15 und 43 Prozent an das Finanzamt abliefern müssen. Diese Verwechslung ist mehr als ein Randdetail: Sie führt dazu, dass sich Menschen unnötig sorgen – oder blind vertrauen, wo genaues Hinsehen lohnt.
Die Geschichte einer abgeschafften Steuer
Wer erbt überhaupt, wenn kein Testament vorliegt?
Die eine große Ausnahme: Immobilien
Schenken ist steuerfrei, aber nicht meldefrei
Eine stille Welle rollt heran
Warum Steuerfreiheit nicht gleichbedeutend mit Sorglosigkeit ist
Fazit: Kein Finanzamt, aber Hausaufgaben
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