Wenn Geschwister erben: Warum der Verwandtschaftsgrad teurer werden kann als gedacht

| July 31, 2026|Categories: Altersvorsorge und Ruhestand|

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Freibetrag bei der Erbschaftsteuer beträgt für Geschwister gerade einmal 20.000 Euro – ein Bruchteil dessen, was Ehepartnern (500.000 Euro) oder Kindern (400.000 Euro) zusteht. In Österreich hingegen wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits 2008 abgeschafft. Dieser deutsch-österreichische Vergleich macht deutlich, wie sehr nationale Regelungen die Vermögensplanung innerhalb von Familien prägen – und warum ein frühzeitiges Nachdenken darüber selten schadet.

Wer erbt von wem? Das Parentelensystem erklärt

In Österreich wie in Deutschland folgt die gesetzliche Erbfolge dem sogenannten Parentelensystem: Verwandte werden in Linien eingeteilt, wobei jede nähere Linie die entferntere verdrängt. Geschwister gehören zur zweiten Linie (zweite Parentel) – sie kommen erst dann zum Zug, wenn weder Kinder noch Eltern des Verstorbenen vorhanden sind. Das österreichische Erbrecht auf oesterreich.gv.at listet die Gruppen übersichtlich auf: Erst erben Nachkommen, dann Eltern und deren Nachkommen (also Geschwister), danach Großeltern und schließlich Urgroßeltern.

Konkret bedeutet das: Ist jemand kinderlos verstorben, beide Elternteile sind bereits tot, und kein Testament liegt vor, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Lebt noch ein Elternteil, erhält dieser zunächst seinen Anteil – die Geschwister treten nur in die Erbquote des vorverstorbenen Elternteils ein. Bei verheirateten Kinderlosen ist es ähnlich: Der überlebende Ehepartner erhält in Österreich neben der zweiten Parentel zwei Drittel des Nachlasses; das verbleibende Drittel fällt an die Eltern oder, wenn diese nicht mehr leben, an die Geschwister.

Wichtig: Geschwister sind zwar erbberechtigt, aber nicht pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet, sie können durch ein Testament vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden – ohne dass ihnen ein Mindestanspruch zustünde. Halbgeschwister erben nur über den gemeinsamen Elternteil, Adoptivgeschwister sind den leiblichen rechtlich gleichgestellt, Stiefgeschwister hingegen erben nicht nach gesetzlicher Erbfolge.

Das deutsche Modell: Steuerklassen als Kostenfaktor

Wer in Deutschland von Geschwistern erbt, wird mit der Steuerklasse II konfrontiert. Diese Kategorie teilen sich Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner. Der Freibetrag von 20.000 Euro ist dabei für alle gleich – und gemessen an typischen Immobilien- oder Depotwerten in Ballungsräumen rasch überschritten.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dimension: Jemand hinterlässt seinem Bruder 150.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro verbleiben 130.000 Euro, die versteuert werden müssen. Da dieser Betrag zwischen 75.000 und 300.000 Euro liegt, greift ein Steuersatz von 20 Prozent – die Steuerlast beträgt 26.000 Euro. Bei einem Erbe von 600.000 Euro würde der Steuersatz bereits auf 25 Prozent steigen, jenseits der Millionengrenze auf bis zu 43 Prozent.

Im Vergleich dazu: Ein Kind, das denselben Betrag erbt, zahlt dank des 400.000-Euro-Freibetrags auf 150.000 Euro überhaupt keine Erbschaftsteuer. Die Ungleichbehandlung ist gesetzlich beabsichtigt – das Erbrecht orientiert sich am Verwandtschaftsgrad, nicht an der tatsächlichen Nähe der Beziehung.

Immobilien: Wenn das Erbe zur Belastung wird

Besonders heikel wird es, wenn der Nachlass aus Immobilien besteht. Kinderlose Geschwister, deren Eltern bereits verstorben sind, sind häufig die nächsten gesetzlichen Erben – und stehen dann vor praktischen Problemen: Wer kümmert sich um das Haus? Wer übernimmt die laufenden Kosten? Wie einigen sich mehrere Geschwister, die womöglich in verschiedenen Städten leben?

In Deutschland können Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen Enkel eine geerbte Immobilie steuerfrei übernehmen, wenn sie selbst dort einziehen und das Haus mindestens zehn Jahre lang bewohnen. Dieses sogenannte Familienheimprivileg gilt für Geschwister ausdrücklich nicht – sie müssen die Immobilie versteuern, unabhängig davon, ob sie einziehen oder verkaufen. In Österreich entfällt diese Frage steuerlich gesehen, doch anfallende Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Gerichtskosten sind auch hierzulande bei Immobilienübertragungen einzukalkulieren, wie die Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zeigen.

Wer Mietwohnungen oder Liegenschaften hinterlässt, macht seine Geschwister automatisch zu Vermietern – mit allen damit verbundenen Pflichten. Für alleinstehende Kinderlose kann es daher sinnvoll sein, noch zu Lebzeiten Klarheit über den Verbleib von Immobilien zu schaffen.

Schenkungen als Instrument: Die Zehn-Jahres-Regel in Deutschland

Ein häufig unterschätztes Instrument in der deutschen Erbschaftsplanung ist die Schenkung zu Lebzeiten. Der entscheidende Vorteil: Der Freibetrag von 20.000 Euro kann alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Wer also langfristig plant, kann erheblich mehr steuerfrei weitergeben, als es der einmalige Erbfall erlauben würde.

Ein einfaches Beispiel: Soll ein Bruder insgesamt 70.000 Euro erhalten, lässt sich zunächst ein Betrag von 20.000 Euro zu Lebzeiten schenken – steuerfrei. Wenn der Erbfall mehr als zehn Jahre nach dieser Schenkung eintritt, steht der Freibetrag erneut vollständig zur Verfügung. Auf die verbleibenden 50.000 Euro würden dann nach Abzug von 20.000 Euro nur noch 30.000 Euro versteuert, was bei einem Steuersatz von 15 Prozent einer Erbschaftsteuer von 4.500 Euro entspricht. Ohne die vorherige Schenkung wären es 7.500 Euro – eine Differenz, die sich durch einfache Planung ergibt. Tritt der Erbfall jedoch innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung ein, greift die Zusammenrechnungsregel: Der Freibetrag ist bereits verbraucht, und es werden die gesamten 50.000 Euro versteuert.

Erbe auf mehrere Personen verteilen

Eine weitere Möglichkeit in der deutschen Steuerplanung: Das Erbe nicht nur an ein Geschwisterteil, sondern direkt an dessen Familie weitergeben. Schwägerinnen, Schwager, Nichten und Neffen haben jeweils einen eigenen Freibetrag von 20.000 Euro. Statt einer steuerlich belasteten Summe an die Schwester können also Schwager und Neffe oder Nichte direkt als Erben benannt werden – und die steuerfreien Freibeträge vervielfachen sich entsprechend.

Das setzt allerdings voraus, dass ein Testament errichtet wird. Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge, bei der nur direkte Verwandte berücksichtigt werden. Wer seine Geschwisterfamilie bedenken möchte, muss das schriftlich festhalten – handschriftlich und eigenhändig unterschrieben oder notariell beurkundet.

Österreich: Ein eigener Weg – mit eigenen Fallstricken

In Österreich stellen sich die oben genannten Steuerfragen bei Geschwistererbschaften derzeit nicht. Seit 2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Doch das bedeutet nicht, dass Vermögensübertragungen folgenlos bleiben: Bei Schenkungen über 50.000 Euro pro Jahr zwischen Angehörigen besteht eine Meldepflicht beim Finanzamt, wie das österreichische Erbrecht auf oesterreich.gv.at festhält. Wer die Frist von drei Monaten nach der Übertragung versäumt, riskiert eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Schenkungswertes.

Gleichzeitig ist die politische Debatte über eine mögliche Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Österreich nicht abgeschlossen. Prognosen zeigen, dass das jährliche Erbvolumen bis 2050 von derzeit rund 21,5 Milliarden auf über 40 Milliarden Euro anwachsen wird – eine Größenordnung, die politischen Druck erzeugt. Wer heute Vermögen geregelt weitergeben möchte, handelt klüger als jemand, der auf günstige gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Zukunft vertraut.

Wie der Beitrag Plötzlicher Reichtum – Segen, Prüfung, Verantwortung zeigt, ist auch eine unerwartete Erbschaft kein rein finanzielles Ereignis – sondern ein Veränderungsprozess, der Planung, emotionale Stabilität und strukturiertes Vorgehen erfordert. Wer Vermögen über Generationen erhalten möchte, muss das Thema aktiv angehen: Die zentrale Frage ist, ob man das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit dem Zufall überlässt – oder bewusst gestaltet, wie das etwa beim generationenübergreifenden Vermögenserhalt beschrieben wird.

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