Wer erbt was – Erben, Nachlass und Geldanlage

| July 4, 2026|Categories: Uncategorized|

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jährliche Erbvolumen zwischen 2025 und 2050 von rund 21,5 auf knapp 41 Milliarden Euro nahezu verdoppeln. Der Grund liegt auf der Hand: Die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge, die in wirtschaftlich starken Zeiten Immobilien erworben, Ersparnisse angehäuft und Unternehmen aufgebaut haben, treten nach und nach aus dem Leben. Was sie hinterlassen, ist beträchtlich – und wie dieses Vermögen übergeht, ist für viele Familien alles andere als selbstverständlich.

Die durchschnittliche Erbschaft beläuft sich 2025 auf rund 83.000 Euro. Diese Zahl klingt nach Wohlstand – verbirgt aber eine extreme Schieflage: Das reichste Prozent der Erbenden erhält im Schnitt rund 3,4 Millionen Euro, während die Hälfte aller Erbschaften unter 26.000 Euro liegt. Bemerkenswert dabei: Seit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 erfolgen all diese Übertragungen in Österreich steuerfrei. Kein anderes westeuropäisches Land ist in dieser Hinsicht so großzügig – was die Debatte um eine Wiedereinführung dieser Steuer politisch hochbrisant macht.

Doch unabhängig von der steuerrechtlichen Diskussion stellt sich für jede und jeden Einzelnen dieselbe, dringliche Frage: Wer erbt eigentlich was – und entspricht das dem eigenen Willen?

Die gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorliegt

Österreich kennt drei Wege zur Erbschaft: den Erbvertrag, das Testament und die gesetzliche Erbfolge. In der Praxis dominiert die gesetzliche Erbfolge bei Weitem, weil in vielen Fällen weder Testament noch Erbvertrag errichtet werden. Dabei folgt das österreichische Recht dem sogenannten Parentelensystem: Zuerst erben die Nachkommen (erste Linie), dann Eltern und deren Nachkommen (zweite Linie), dann Großeltern und so weiter.

Was dabei viele überrascht: Ein überlebender Ehepartner oder eingetragener Partner erbt nicht automatisch alles. Bei vorhandenen gemeinsamen Kindern erhält der Partner nur ein Drittel der Verlassenschaft, zwei Drittel gehen an die Kinder. Erst wenn keine Nachkommen vorhanden sind, steigt der Anteil des Partners auf zwei Drittel, der Rest geht an die Eltern des Verstorbenen. Wer also möchte, dass der überlebende Partner vollständig abgesichert ist, muss das ausdrücklich regeln – durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

Vollständig ungeschützt sind nicht eingetragene Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten: Sie haben nach österreichischem Erbrecht keinerlei gesetzlichen Erbanspruch. Wer mit einem Partner oder einer Partnerin ohne Trauschein zusammenlebt – auch über viele Jahrzehnte und in gemeinsamem Haushalt –, geht im Todesfall leer aus, sofern kein Testament vorliegt. In Patchworkfamilien, nichtehelichen Partnerschaften und anderen modernen Lebensmodellen ist dieses Bewusstsein oft erschreckend gering.

Der Pflichtteil: Die Grenze der testamentarischen Freiheit

Selbst wer ein Testament errichtet, kann nicht vollkommen frei über sein Vermögen verfügen. Das österreichische Erbrecht kennt das Konzept des Pflichtteils: Bestimmte nahe Angehörige – Kinder, Enkel und der Ehegatte bzw. eingetragene Partner – haben unabhängig vom Inhalt eines Testaments Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch besteht als Geldforderung gegenüber den eingesetzten Erben.

Ein konkretes Beispiel macht die Tragweite deutlich: Hat jemand zwei Kinder und keinen Ehepartner, erbt jedes Kind nach gesetzlicher Erbfolge die Hälfte. Der Pflichtteil beträgt damit je ein Viertel des Nachlasses – unabhängig davon, was im Testament steht. Wird ein Kind durch ein Testament vollständig übergangen, kann es dennoch diesen Viertelanteil einfordern. Das führt in der Praxis häufig zu Konflikten, besonders dann, wenn der Hauptteil des Nachlasses in einer schwer teilbaren Immobilie besteht.

Seit der Erbrechtsreform 2017 wurde das Pflichtteilsrecht in einem wichtigen Punkt gelockert: Der Pflichtteil kann unter bestimmten Voraussetzungen auf fünf, in Ausnahmefällen sogar auf zehn Jahre gestundet werden – etwa wenn die sofortige Zahlung den Erben in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen würde. Das erleichtert Situationen, in denen Immobilien nicht rasch veräußert werden sollen oder können. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich ausführlich auf oesterreich.gv.at zum Pflichtteilsrecht.

Die unterschätzte Komplexität: Immobilien, Unternehmen, Patchworkfamilien

Wer glaubt, dass Nachlassplanung nur für wohlhabende Menschen ein Thema sei, unterschätzt die Realität der österreichischen Vermögensstruktur. Der weitaus größte Anteil des privaten Vermögens steckt in Immobilien – und Immobilien lassen sich bekanntlich nicht in Scheibchen aufteilen. Wenn zwei oder mehr Erben ein gemeinsames Haus erben, für das keine klare Regelung getroffen wurde, entsteht zwangsläufig eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden; kommt keine Einigung zustande, droht die Zwangsversteigerung.

Hinzu kommen die Realitäten moderner Familienstrukturen. Österreich hat heute mehr Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und internationale Bezüge als je zuvor. Kinder aus erster Ehe, Partner aus einer Lebensgemeinschaft, Stiefkinder ohne formale Adoption – all das schafft erbrechtliche Konstellationen, die sich ohne vorausschauende Planung nur schwer lösen lassen. Der Beitrag „Vermögensplanung und private Finanzplanung in Österreich” zeigt, wie sehr die Verschränkung von Vermögensstruktur, Lebenssituation und langfristiger Planung unterschätzt wird – nicht nur beim Sparen, sondern auch beim Vererben.

Schenkung zu Lebzeiten: Chancen und Fallstricke

Eine Möglichkeit, die Weitergabe von Vermögen aktiv zu gestalten, ist die Schenkung zu Lebzeiten. In Österreich ist das mangels Schenkungssteuer seit 2008 besonders attraktiv. Allerdings gilt: Schenkungen über 50.000 Euro pro Jahr und Schenker werden beim Finanzministerium meldepflichtig, wenn sie an bestimmte nahestehende Personen gehen. Zudem werden Schenkungen der letzten zwei Jahre im Todesfall auf den Pflichtteil angerechnet – bei Fremden sogar bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Schenkungen von Immobilien unterliegen weiterhin der Grunderwerbsteuer, auch zwischen nahen Angehörigen. Wer sein Eigenheim frühzeitig an Kinder übertragen möchte, sollte die steuerlichen Konsequenzen sowie die Frage eines möglichen Wohnrechts oder Nießbrauchs vorab sorgfältig klären.

Die Analyse „Vermögen sinnvoll anlegen: Eigentum, Miete oder alternative Geldanlage?” beleuchtet, wie Wohneigentum in Österreich und Europa als Vermögenswert funktioniert – und welche Konsequenzen das für die generationenübergreifende Planung hat. Denn eine Immobilie, die im falschen Moment ohne Regelung übertragen wird, kann zur teuersten Entscheidung eines Lebens werden.

Die Verlassenschaft in der Praxis: Was nach dem Tod passiert

In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren von einem Notar im Auftrag des Gerichts durchgeführt. Alle Erben werden geladen, der Nachlass inventarisiert und die Einantwortung – also die formelle Übergabe des Erbes – durchgeführt. Wer ein Testament errichtet hat, kann dieses beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister hinterlegen lassen, was die Auffindbarkeit im Todesfall sicherstellt.

Das Verfahren kann mehrere Monate dauern, besonders bei komplexen Nachlasssituationen mit Immobilien, Unternehmensanteilen oder internationalen Bezügen. Während dieser Zeit können die Erben in der Regel nicht frei über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Liquiditätsengpässe – etwa wenn eine Immobilie das Hauptvermögen darstellt, laufende Kosten aber weiterhin anfallen – sind keine Seltenheit.

Für den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner sieht das Gesetz ein sogenanntes Vorausvermächtnis vor: Haushaltsgeräte, Möbel, Geschirr und andere bewegliche Sachen des gemeinsamen Haushalts gehen unabhängig vom Testament an den überlebenden Partner. Das schützt vor der absurden Situation, dass jemand buchstäblich die eigene Einrichtung herausgeben müsste.

Warum frühzeitiges Handeln zählt

Die größten Erbschaftskonflikte entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Aufgeschobensein. Testamente werden nicht errichtet, weil das Thema unangenehm ist. Regelungen werden nicht getroffen, weil man sich nicht vorstellen kann, dass der eigene Tod Konsequenzen haben könnte. Und am Ende entscheiden nicht die eigenen Wünsche – sondern der Gesetzgeber.

Die demografischen Zahlen sind eindeutig: In den kommenden Jahrzehnten wird in Österreich mehr Vermögen vererbt als je zuvor in der Geschichte des Landes. Die Frage ist nicht, ob das passiert, sondern wie gut es vorbereitet ist. Ein rechtsgültig errichtetes Testament, eine vorausschauende Schenkungsplanung und eine klare Kommunikation mit den Angehörigen können den Unterschied zwischen einem geordneten Übergang und einem jahrelangen Familienstreit ausmachen.

Dabei geht es nicht darum, wer am Ende mehr oder weniger bekommt. Es geht darum, dass das, was ein Leben lang aufgebaut wurde, auch tatsächlich dort ankommt, wo es hinsoll.

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