Möglichkeiten, um im Ruhestand höhere Einkünfte zu bekommen

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Betriebliche Vorsorge, Höherversicherung, private Vorsorge und vieles mehr – vor dem Hintergrund einer größer werdenden Pensionslücke, fragen sich viele, wie den Ruhestand aufbessern.

Viele Menschen übersehen die finanzielle Lücke, die sich bei Eintritt in den Ruhestand ergibt. Aktuelle Daten zeigen, dass Frauen durchschnittlich eine Brutto-Monatsrente von 1.313 Euro und Männer eine von 2.229 Euro erhalten. Dies führt zu einer durchschnittlichen Rentendifferenz von etwa 900 Euro zwischen Frauen und Männern. Bei Erreichen des Rentenalters müssen sowohl Frauen als auch Männer mit einem aktuellen Abschlag von etwa 600 Euro im Vergleich zum letzten Einkommen rechnen. Bei vorzeitigem Ruhestand sind die Abschläge  noch höher.

Die staatlichen Leistungen greifen hier oft nicht, und private Altersvorsorgeprodukte erweisen sich nicht immer als passend oder leistbar. Trifft man aktiv und frühzeitig Vorsorge, hat man später mehr. Es sollen in der Folge Möglichkeiten aufgezeigt werden, welche sicherstellen, ein höheres Ruhestandseinkommen zu erzielen.

  • Gesetzliche Höherversicherung. Es handelt sich um eine optionale Versicherung, die dazu dient, den zukünftigen Rentenanspruch zu steigern. Sie kann nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung in der Rentenversicherung beantragt werden, unabhängig vom Alter des Antragstellers. Die einzuzahlenden Beiträge können vom Versicherten innerhalb der jeweilig geltenden jährlichen Höchstgrenze selbst bestimmt werden. Für das Jahr 2024 beträgt die Höchstgrenze 12.126 Euro.
  • Betriebliche Mitarbeitervorsorge. In Österreich wurde 2003 die betriebliche Mitarbeitervorsorge (auch bekannt als Abfertigung Neu) eingeführt. Gemäß diesem Modell leistet der Arbeitgeber eine Einzahlung von 1,53% des Bruttomonatsgehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse (BVK). Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 2003 eingestellt wurden, fallen noch unter das alte Abfertigungsrecht. Ab dem 1. Januar 2008 wurde die Abfertigung Neu auch auf freie Dienstnehmer/-innen und Selbständige ausgeweitet. Bei der Selbständigenvorsorge beträgt der Beitrag ebenfalls 1,53%, jedoch begrenzt auf die jeweils gültige Höchstbemessungsgrundlage. Eine frühzeitige Auszahlung ist möglich. Ebenso können bereits gesammelte Ansprüche auf eine Vorsorgekasse übertragen werden.
  • Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Seit 2003 gibt es die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Bei Einzahlung wird eine prozentuelle Prämie (derzeit 4,5%) zugeschossen. Es gibt steuerliche Vorteile, doch die Ankündigungen der damaligen schwarz-blauen Regierung erfüllten sich nicht. Die Zahl der von der Regierung eingeführten Zukunftsvorsorge ist rückläufig. Die Veranlagungs-Rendite ist mehrmalig negativ und das noch vor Kapital-Garantien und anderen Gebühren.
  • Nachkauf von Zeiten der Ausbildung. Zeiten der Schulausbildung und des Studiums werden sowohl bei der Überprüfung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch als auch bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nur dann berücksichtigt, wenn dafür im Nachhinein Beiträge gezahlt werden. Die Höhe des Beitrages ist von der im Zeitpunkt des Antrags auf Nachkauf gültigen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage abhängig. Die Kosten bei einer Antragstellung im Jahr 2023 betrugen für mittlere und höhere Schulen sowie Hochschulen 1.333,80 Euro monatlich.
  • Pensionssplitting. Seit 2005 besteht für Eltern die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus den Kindererziehungszeiten auf ihrem Rentenkonto aufzuteilen – dies wird als freiwilliges Rentensplitting bezeichnet. Ein Elternteil kann Teilansprüche vom Geburtsjahr des Kindes bis zum Jahr, in dem das Kind 7 Jahre alt wird, übertragen. Der Elternteil, der hauptsächlich die Kinderbetreuung übernimmt, erhält dafür eine Gutschrift auf seinem Rentenkonto. Bei mehreren Kindern sind Übertragungen für höchstens 14 Kalenderjahre möglich. In jedem Kalenderjahr können maximal 50 Prozent der erworbenen Teilrentenansprüche übertragen werden.
  • Veranlagungen. Privat Vorsorge zu treffen, mittels Geldanlagen scheint, vor dem Hintergrund der vergangenen Pensionsreformen unabdingbar. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, jedoch gilt es entsprechend flexibel zu bleiben. Entscheidend dabei sind Ihre persönlichen Umstände und die Situation an den Kapitalmärkten. Faktoren wie Ihr Einkommen, Zeithorizont, Ziele und weitere Faktoren gilt es ebenso zu berücksichtigen. Der Schlüssel zum Aufbau von Vermögenswerten ist dabei (1) Geben Sie weniger aus als Sie einnehmen – sprich Sparen Sie, (2)  Investieren Sie und das am besten sehr früh in Ihrem Leben, (3) Investieren Sie nicht nur einmalig, sondern auch laufend. So profitieren Sie Spareffekt, vom Investieren und vom Zinseszins. Albert Einstein sagte einmal, dass der Zinseszinseffekt das achte Weltwunder sei. Der Zinseszinseffekt wird dann schlagend, wenn Zinsen nicht ausgeschüttet, sondern diese reinvestiert werden und so wiederum Zinsen hervorbringen.

Mit Hilfe der aufgezeigten Möglichkeiten kann man seine Pensionslücke deutlich schließen – sofern man rechtzeitig etwas tut. Der beste Zeitpunkt dafür ich immer „Heute“, da durch frühes Handeln der Spareffekt, die Auswirkungen des Investierens und der Zinseszinseffekt am stärksten zu Tragen kommen und Auswirkungen der Kluft zwischen Erwerbs- und Ruhestandseinkommen am besten gemildert werden können.

Quellen:

 Früher in Pension: So vermeiden Sie die größten Fehler

 Gesetzliche Höherversicherung

 Die braven Sparer für die Zukunftsvorsorge

 Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten

 Pensionssplitting

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